- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -
1. Eintrag von am 25.11.2012 - Anzahl gelesen : 18
Gleichstellungsantrag
0Liebe Forenmitglieder!
Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem Gleichstellungsantrag?
Ich merke immer mehr, dass ich das geforderte Pensum auf meiner Arbeit nicht mehr schaffe. Ich bin Krankenschwester, und habe folgende liche Probleme: Coxarthrose, bds, Spondylarthrose, Schultergelenksarthrose, bds, Halux bds, sowie nach einer Neurolyse des Ulnarisnervens einen Kraftverlust in der linken Hand, für die ich eine Schmerztherapie erhalte, ( welche aber vom Versorgungsamt nicht anerkannt wurde, weil denen die Ausfälle und Bewegungseinschränkungen zu gering erscheinen),
Eine chron. Trochanter majorentzündung bds, wurde ebenfalls nicht vom Versorgungsamt berücksichtigt, dafür aber eine milde Hypertonie ( die gut eingestellt ist und eigentlich überhaupt keine Behinderungen für mich bedeutet). Die Schultergelenke und Sternocostalgelenke haben ebenfalls Anzeichen einer beginnenden Arthrose, die aber noch keine Dauerschmerzen macht.
Das Laufen und Heben auf der Arbeit gleicht mittlerweile einer Folter. Nach spätestens 2 Stunden ist das Laufen auf der Arbeit eine Qual. Wenn ich Patienten hebe, dann ist die Zeit in der ich mich schmerzfrei bewegen kann kürzer.
Als Schwester bin ich praktisch unkündbar. Das nutzt mir aber alles nichts, weil ich das geforderte Arbeitspensum nur noch unter grossen Schmerzen erbringen kann. Die Kollegen behaupten, dass man als Schwester wegen der Unkündbarkeit keine Gleichstellung erhält.
Ich kann mir das kaum vorstellen, denn bis ich beim Versorgungsamt die nötigen 50 % durchbekäme, die notwendig sind, damit ich von den schweren körperlichen Arbeiten freigestellt werde, kann das ja noch einige Jährchen dauern.
Der Neurologe, bei dem ich letzte Woche zur Untersuchung war riet mir einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, bezüglich des Laufens, wegen der Facettengelenksproblematik. Ich würde aber dennoch vermuten, dass ich ersteinmal um die 40 % GDB zu kämpfen hätte.
Die Schichten werden mittlerweile immer mehr zu einer Tortur. Ich bezahle mich noch arm für irgendwelche IGel Leistungen beim Orthopäden, die wenig erfolgreich sind.
Mein Körpergewicht ist bei 160 cm - 56 kg. Ich mache 3-4 mal pro Woche Gymnastik, nachdem ich das Reiten und Joggen aufgegeben habe. Da gibt es nicht mehr viel, was man in dieser Richtung 'verbessern' könnte um mehr Kapazitäten zu haben.
Ist es wahr, dass man eine Gleichstellung nur erreichen kann, wenn man von einer Kündigung bedroht ist?
Es ist auf der Arbeit ja so, dass jede Krankenschwester Rückenprobleme angibt. Also bekommt man beim Heben keinerlei Entlastung.
Erst heute kamen noch die Schwestern von der Nebenstation, weil die wegen Rückenschmerzen keine 200 kg Dame heben und lagern konnten. Da ist aber keine Schwester bei, die diese Arthrosen in ihrer Krankengeschichte hat, und die PDL schickt einen auch zum Lagern helfen zu anderen Abteilungen.
Ich bin froh, wenn ich meine Patienten irgendwie bewegt bekomme, die in meinem Bereich liegen, den ich zu versorgen habe. Das ist schon weit über dem, was ich schmerzfrei leisten kann.
Ich möchte NICHT in Rente gehen, oder ständig ausfallen müssen und schon gar nicht ewig herumjammern müssen, damit ich nicht ständig noch mehr zu heben und laufen aufgedrückt bekomme. Ich kann ja noch arbeiten, aber dieses Pensum halt nicht mehr.
Eure A.
2. Antwort
von am 25.11.2012
A., Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das drohende Arbeitslosigkeit kein Grund für eine Gleichstellung ist. Ich habe einen GDB von 40%,mein Antrag wurde 2 mal abgelehnt.Ich arbeite als Werkspolier im Tiefbau, und erhalte saisonbedingt immer die Kündigung zum 1.1. des Folgejahres.(24 Jahre Betriebszugehörigkeit,7 Mon. Kündigungszeit.) Das Arbeitsamt schrieb mir nach der Ablehnung wörtlich: Nach Eintritt der Arbeitslosigkeit, kann ein erneuter Antrag gestellt werden,es werden die Anspruchsvoraussetzungen erneut geprüft. Bloss, dann bin ich arbeitslos, und mit fast 54 Jahren will dich niemand mehr. Ich habe jetzt am 2.1.13 eine Hüft-TEP Operation,ich hoffe dann im Mai-Juni wieder fit zu sein. Ob ich jemals wieder meinen Beruf ausüben kann, wird sich zeigen.Mein Fazit: Wenn du dein ganzes Berufsleben gearbeitet hast, und bräuchtest im Alter etwas Hilfe,werfen sie dir alle Knüppel zwischen die Beine. Ich bin von diesem Staat restlos enttäuscht. L.G. Ulli
1. Antwort
von am 25.11.2012
A., ich habe zwei Hüftteps und einen GdB von 30%. Damit habe ich einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit auf Gleichstellung eingereicht. Für mich hat diese Gleichstellung allerdings weder positive noch negative Auswirkungen, da ich einen Büroberuf habe und köperlich nicht so gefordert bin. Bei dir müsste dies jedoch dann ganz anders sein. Mit einer Gleichstellung wärst du schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und müsstest damit auch von schweren körperlichen Arbeiten freigestellt werden. Meines Wissens brauchst du für eine Gleichstellung einen GdB zwischen 30 - 50%. Wenn du den hast, würde ich sofort einen Antrag stellen. Von Antragsstellung bis Erteilung sind bei mir ca. zwei Monate vergangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen in deinem Fall abgelehnt wird, der da durchaus gravierender ist als dies bei mir der Fall war. Wende dich am besten an das Reha-Team deiner Agentur für Arbeit. Dort gibt es auch die entsprechenden Formulare. Viel Erfolg und B.
Gleichstellungsantrag
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